Bukarest (ADZ) - Das Parlament hat am Mittwochnachmittag den Regierungsbeschluss über den landesweiten einmonatigen Alarmzustand mit breiter Mehrheit gebilligt – dafür stimmten 372 Parlamentarier, dagegen 37, während sieben sich der Stimme enthielten.
Verfassungsrechtler bezeichneten das Vorgehen des Parlaments als präzedenzlos: Wie der frühere langjährige Präsident des Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean, der Presse erklärte, hat die Legislative damit erstmals in Nachwendezeiten über einen Regierungsbeschluss, mit anderen Worten einen Verwaltungsakt, abgestimmt – man könne nicht umhin, sich zu fragen, wie dies mit der in der Verfassung verankerten Gewaltenteilung vereinbar sei, so Zegrean. Den zwingenden Parlamentssegen für den einschlägigen Regierungsbeschluss hatte die Legislative letzte Woche im neuen Rahmengesetz über den Alarmzustand festgelegt.
Als ebenso präzedenzlos werteten Rechtsexperten auch die vom Parlament per Zusätze vorgenommenen Änderungen des Regierungsbeschlusses über die aktuell greifende Alarmstufe: So muss die Regierung nach dem Willen des Parlaments allen sozial benachteiligten Personen im Land Gratis-Atemschutzmasken zur Verfügung stellen bzw. den Kommunalbehörden kostenfreien Mundschutz zukommen lassen, die letztere dann an benachteiligte Bewohner verteilen. Auf die am Vortag angekündigten Lockerungen der Mundschutz-Pflicht verzichtete die PSD letztlich infolge der einschlägigen Verordnung des Gesundheitsministers.
Ein weiterer Zusatz zum Regierungsbeschluss beschränkt zudem die Befugnisse des Gesundheitsministers hinsichtlich der Entlassung von Kreiskrankenhaus-Manager während der Alarmstufe – letztere können nun ausschließlich von den Kommunalbehörden freigestellt oder vom Amt suspendiert werden.