Bukarest (ADZ) – Für, den 9. März, hat die Regierung die Aufhebung des bereits seit knapp zwei Jahren geltenden, auf Grund der Coronakrise eingeführten Alarmzustands beschlossen. Zahlreiche der derzeit bestehenden Einschränkungen werden jedoch noch eine Zeit lang gelten, andere entfallen sofort, wie die Plattform avocatnet.ro informiert. Zu diesen gehören die Zugangsbeschränkungen für Lokale, Clubs, Einkaufszentren und Geschäfte sowie deren Funktions- und Organisationsweise wie Vorlage des grünen Zertifikats, Limitierung der Besucherzahl oder Öffnungszeiten. Die Zuschüsse für Kurzarbeit werden noch drei Monate ausbezahlt, die für Zwangsbeurlaubung nur noch bis Ende März. Der Präsenzunterricht wird wieder eingeführt und Aktivitäten können unabhängig von der Covid-19-Inzidenz oder der Belegung von Intensivstationsbetten durchgeführt werden. Arbeitnehmer können aus dem Homeoffice zurück ins Büro, wobei die Arbeitszeit nicht mehr gestaffelt werden muss.