Bukarest (ADZ) - Die Verbände der Alteigentümer haben Staatspräsident Traian Băsescu am Montag formell in einer Petition ersucht, das neue Rückgabe- und Entschädigungsgesetz nicht zu unterzeichnen, sondern vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) anzufechten.
In einer weiteren Bittschrift wandten sich die Verbände zudem auch an den Ombudsmann, der ebenfalls aufgefordert wird, Verfassungsbeschwerde einzulegen. In den Bittschriften werden andere Begründungen als die der oppositionellen Liberaldemokraten angeführt, deren Verfassungsklage letzte Woche gescheitert war.
Laut Petitionen der Alteigentümerverbände würde das neue Gesetz, sofern promulgiert, zwangsmäßig zu einer „Vielzahl neuer Prozesse vor einheimischen und internationalen Gerichten führen“, da es zum einen „etliche Empfehlungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) missachtet“ – einschließlich dessen Piloturteil in einem Restitutionsfall, den der rumänische Staat verlor.
Zum anderen verstoße das Gesetz gegen mehrere Artikel der rumänischen Verfassung sowie gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; es löse „keines der bestehenden Restitutionsprobleme, insbesondere jene der Kleineigentümer, die in vielen Fällen über wertvolle Wohnungsbestände oder Grundstücke verfügen“, sondern bediene lediglich die zahllosen Immobilienhaie und deren Interessen.