Bukarest (Mediafax/ADZ) – Was die Korruptionsbekämpfer befürchtet hatten, ist nicht eingetreten: Der Amtsmissbrauch wurde nicht entkriminalisiert, das Gericht fordert aber eine genauere Definition dieses Vergehens im Strafgesetzbuch. Es handelt sich um Artikel 297 Abs. (1), der sich auf Vergehen der öffentlichen Beamten bezieht.
Diese machen sich laut gegenwärtiger Formulierung strafbar, wenn sie ihre Befugnisse „fehlerhaft“ (în mod defectuos) ausüben und dadurch einen Schaden verursachen oder die Rechte von natürlichen oder Rechtspersonen beeinträchtigen. Laut Verfassungsgericht muss dieser Strafbestand klarer umrissen werden, und zwar: Taten durch „Verstoß gegen das Gesetz“ (prin încălcarea legii). Laut Verfassung hat das Parlament 45 Tage Zeit, um den betreffenden Artikel im Sinne der Empfehlung des Verfassungsgerichts zu ändern.
Präsident Klaus Johannis, der in Sofia auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts angesprochen wurde, äußerte dazu, dass es nicht angebracht sei, von Amtsmissbrauch in der Justiz zu sprechen, aber jedesmal, wenn ein Gesetzesparagraph, der nicht sehr klar sei, durch einen besser formulierten ersetzt würde, sei das willkommen.
Welche Ausmaße die Angelegenheit hat, ergibt sich aus einer Äußerung der DNA-Chefin Laura Codruţa Kövesi: Von 7200 Dossiers bei DNA würden sich 3200 auf Amtsmissbrauch beziehen.