Bukarest (ADZ) - Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 6. Juli 2016 die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter gebilligt. Danach sollen die Betroffenen für ihr erlittenes Zwangsarbeiterschicksal eine finanzielle symbolische Anerkennung in Höhe von 2500 Euro erhalten. Das betrifft Zivilpersonen, die aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Die Durchführung der Richtlinie der Bundesregierung wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernommen. Für die Anerkennungsleistung kommen auch die 1945 in die Sowjetunion deportierten Deutschen in Frage. Aus Rumänien waren von Januar 1945 bis Dezember 1949 über 70.000 Menschen in die Sowjetunion deportiert worden, wo sie in der Schwerindustrie und in Bergwerken des Donezkbeckens um Stalino und Woroschilowgrad Zwangsarbeit leisten mussten. Die näheren Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung sind in der Anerkennungsrichtlinie geregelt, die ebenso wie Antragsformulare online unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter zur Verfügung gestellt wird.