Bukarest (ADZ) - Die Nationale Integritätsbehörde ANI hat die am Mittwoch von der Abgeordnetenkammer gefassten Beschlüsse zur Amtsunvereinbarkeit als verfassungswidrig kritisiert. Bislang können Abgeordnete oder Bürgermeister kein neues Mandat antreten, wenn während der vorherigen Amtszeit eine Amtsunvereinbarkeit festgestellt wurde. Laut neuer Verordnung könnten Sanktionen nicht mehr auf das neue Mandat angewendet werden und dieses gültig bleiben, bemängelt die ANI.