Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Oberste Gericht hat die Berufung der Integritätsagentur (ANI) im Prozess gegen den gewählten Präsidenten Klaus Johannis zugelassen und verfügt, dass der Prozess am 14. Januar 2015 beginnen soll. Es geht darum, dass Johannis als Bürgermeister auch Vertreter in der Hauptversammlung von zwei Aktiengesellschaften war, was ANI als unvereinbar einstuft. Das Gericht in Karlsburg/Alba Iulia hat allerdings im September 2013 Johannis Recht gegeben und den Bericht von ANI abgewiesen. Darauf ist ANI in Berufung gegangen. Über den Artikel, den ANI gegen Johannis und andere Bürgermeister angewendet hat, soll das Verfassungsgericht am 9. Dezember befinden, ob er verfassungsgemäß ist oder nicht.