Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Oberste Gericht hat die Berufung der Integritätsbehörde ANI im Prozess gegen den Bürgermeister von Buzău, Constantin Boşcodeală, abgewiesen und dem Bürgermeister Recht gegeben. Dieser war im ANI-Bericht der Unvereinbarkeit der Ämter beschuldigt worden, weil er 2010 – 2013 auch Mitglied der Generalversammlung der Aktionäre von Aquafar Buzău war. Schon das Berufungsgericht Ploieşti hatte dem Bürgermeister Recht gegeben und das Urteil des Oberstern Gerichts ist nun rechtskräftig. In Klausenburg/Cluj Napoca hat das Strafgericht den Vorsitzenden des Kreisrats Vrancea, Marian Oprişan (PSD), gegen den seit 2006 ein Korruptionsprozess lief, freigesprochen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.