Bukarest (ADZ) - Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland weist auf folgende Gesetzesänderung hin, die auch rumänische Staatsangehörige betreffen kann: Seit 2002 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz, nach dem für Beschäftigte in einem Ghetto während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland (1933-1945) unter bestimmten Voraussetzungen ein Rentenanspruch besteht (sog. „Ghettorente“). 2014 wurde das Gesetz geändert, sodass nun auch Ghettos einbezogen werden, die im „Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs“ lagen, zum Beispiel in Rumänien in seinen damaligen Grenzen.
Die Botschaft weist darauf hin, dass es sich nicht um eine Entschädigungszahlung handelt, sondern um Zahlung einer Rente, die für in einem Ghetto geleistete Arbeit gewährt wird. Erben sind nicht selbst antragsberechtigt, sondern können Ansprüche nach dem Tod des Berechtigten nur ausnahmsweise geltend machen. Antragsteller aus dem Kreise der Roma können sich für Hilfe bei der Antragstellung auch an die Nationale Romaagentur Bukarest wenden (Agenţia Na]ională pentru Romi). Detaillierte Informationen können von der Webseite der Botschaft abgerufen werden.