Bukarest (ADZ) - Der Antidiskriminierungsrat (CNCD) hat den rechtsnationalen ungarischen Regierungschef Viktor Orbán wegen dessen Ende Juli in Bad Tuschnad gehaltenen rassistischen Rede vorgeladen. Wie die Presse am Dienstag berichtete, fällt der Ladungstermin auf den heutigen 1. September.
Der Chef der Antidiskriminierungsrats, Csaba Asztalos, hatte in den letzten Tagen bekannt gegeben, dass die Vorladung infolge einer bei seiner Behörde eingegangenen Anzeige erfolgt und dem ungarischen Premier über die ungarische Botschaft in Bukarest zugestellt wurde. Wegen der Immunität, die Staatsoberhäupter und Regierungschefs im Ausland genießen, habe sich der CNCD nach Orbáns Rede zwar nicht einschalten können, doch sei das Gremium laut geltendem Recht nichtsdestotrotz verpflichtet, jeder bei ihm eingegangenen Anzeige nachzugehen. Es stehe dem ungarischen Regierungschef selbstverständlich frei, der Vorladung persönlich Folge zu leisten, sie zu ignorieren oder sich vertreten zu lassen, so Asztalos.
Anzeige gegen Orbán hatte PNL-Vize und Sonderberater von Regierungschef Nicolae Ciucă (PNL) bei der Bekämpfung von Antisemitismus und Xenophobie, Alexandru Muraru, erstattet. Muraru hatte u.a. darauf verwiesen, dass der ungarische Premierminister seine umstrittene Rede im Rahmen eines privaten Aufenthalts in Rumänien und keineswegs während der Ausübung seiner Amtspflichten gehalten habe und dessen Äußerung über „Rassenmischung“ eine „eklatante Diskriminierungsform basierend auf Rasse, Staatsangehörigkeit und ethnischer Abstammung“ darstellt.
Sollte der Antidiskrimierungsrat dieses Statement Orbáns für diskrimierend befinden, so droht dem rechtsnationalen ungarischen Regierungschef laut rumänischem Recht ein Bußgeld.