Antikorruptionsbehörde verreißt Gesetzentwurf über SIIJ-Auflösung

„Erschwert Korruptionsbekämpfung auf mittlerer und hoher Ebene“

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Bukarest (ADZ) – Die Antikorruptionsbehörde DNA hat am Dienstag den von der Regierung verabschiedeten und inzwischen im Parlament anhängigen Gesetzentwurf über die Auflösung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) ohne Wiederherstellung der Befugnisse der DNA scharf kritisiert. Korruptionsbekämpfung auf mittlerer und hoher Ebene bleibe weiter erschwert, da sie „fragmentiert“ bzw. auf „16 Ermittlungsstrukturen statt eine einzige aufgeteilt“ werde, stellte die DNA in einer Presseerklärung klar. Die Korruptionsjäger hoben hervor, dass schon auf zwei Behörden bzw. auch auf die SIIJ aufgeteilten Befugnisse zu deutlichen Rückschritten geführt haben: Während die DNA im Zeitraum 2002 – 2018 Anklage gegen 161 Richter und Staatsanwälte erhoben habe, sei es seit Übertragung der Befugnisse an die SIIJ zu keiner einzigen Anklageerhebung gegen Justizbeamte gekommen. Besorgniserregend sei zudem, dass die künftig mit Ermittlungen gegen korruptionsverdächtigte Justizbeamte betrauten Staatsanwälte nach Gutdünken des Justizrates (CSM) und nicht aufgrund ihrer Kompetenz und Berufserfahrung selektiert werden sollen.

Auch die oppositionelle USR geißelte am Dienstag die „Augenwischerei“ der Großen Koalition, die vorgebe, die SIIJ aufzulösen, dabei jedoch eine neue Ermittlereinheit aus der Taufe hebe und die Kompetenzen der DNA beschnitten belasse. Mit derlei „Tricks“ werde die EU-Kommission jedoch nicht zu täuschen sein, warnte USR-Sprecher Ionuț Moșteanu. 

Von der SIIJ-Auflösung und Wiederherstellung der Befugnisse der DNA hängen bekanntlich sowohl die erhoffte Aufhebung des Kooperations- und Kontrollmechanismus der EU-Kommission im Bereich der Justiz als auch der von Rumänien angestrebte Schengen-Beitritt ab.