Bukarest (ADZ) - Am Montag ist im Senat als erster Parlamentskammer ein Gesetzesprojekt zum Antiziganismus debattenlos angenommen worden. Entsprechend der Initiative, welche von Parlamentariern der Minderheitenfraktion, der PSD, USR, ALDE, PMP und UDMR eingebracht wurde, wird unter Antiziganismus der Ausdruck eines Hassgefühls gegen Roma, von Feindseligkeit geleitete verbale und physische Handlungen gegen Roma, deren Besitztümer, Institutionen oder Verbände, gegen Anführer von Romagemeinschaften oder deren Kultstätten, Traditionen bzw. der Romani-Sprache verstanden.
Die Haftstrafen reichen von drei Monaten bis zehn Jahren, die schwersten Strafen stehen für die Bildung von Organisationen mit antiziganistischem Charakter. Für Herstellung, Verbreitung oder öffentliche Verwendung antiziganistischer Symbole stehen Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren, ausgenommen Kunstaktionen, wissenschaftliche oder Bildungsinitiativen im Sinne der Erörterung von Angelegenheiten im öffentlichen Interesse.