Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der interimistische Präsident Crin Antonescu hat Dienstagvormittag das Referendumsgesetz unterzeichnet. Das Verfassungsgericht hatte vorige Woche entschieden, dass dieses Gesetz verfassungsgemäß ist, wenn sich am Referendum die Hälfte plus einer der auf den Wählerlisten Eingetragenen beteiligen.
Die endgültige Entscheidung hatte Crin Antonescu Montagnachmittag nach dem Gespräch mit Premier Victor Ponta und den Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern Petru Filip und Valeriu Zgonea getroffen.
Der interimistische Präsident äußerte dazu, dass die Bestimmungen der Venedig-Kommission zwar keine Mindestgrenze für die Beteiligung am Referendum empfehlen, auch er halte diese Ansicht für richtig. Es sei jedoch im „nationalen Interesse“ gewesen, dass er das Referendumsgesetz mit dem vorgeschriebenen Quorum unterzeichnet, denn dadurch würde ein „heiß diskutiertes Thema“ aus der Welt geschafft.
Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass die Volksbefragung an einem einzigen Tag erfolgt. Dazu äußerte Crin Antonescu, dass die Verlängerung des Wahlprogramms, vielleicht von 7 bis 23 Uhr möglich sei, das könne durch Regierungsverordnung geklärt werden.
Nun müssen mehr als neun Millionen Bürger überzeugt werden, am 29. Juli zum Referendum zu erscheinen.