Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat die Klage des Ombudsmanns für Bürgerrechte, Victor Ciorbea, gegen den umstrittenen Eilerlass zur Änderung des Strafrechts am Donnerstag als unzulässig abgewiesen. VG-Präsident Valer Dorneanu sagte, dass Ciorbeas Klage durch die Zurücknahme der Eilverordnung Nr. 13 gegenstandslos geworden sei – da sie keine juristischen Folgen gehabt habe, müsse in der Sache selbst auch nicht mehr entschieden werden. Der Ombudsmann hatte in seiner Klage u. a. darauf verwiesen, dass der Eilerlass gerade das Gebot der Eile nicht erfüllt.
Tags davor hatte das VG auch die Organstreitverfahren des Staatschefs und der Justizaufsichtsbehörde CSM abgelehnt – beide hatten gerügt, dass der Erlass einen Rechtskonflikt zwischen den Staatsgewalten bewirkt habe.
Der frühere Parteikollege des VG-Präsidenten und amtierende Vorsitzende des Rechtsausschusses, PSD-Senator [erban Nicolae, verlautete, dass die Verfassungshüter seiner Meinung nach einen „technischen Fehler“ begangen hätten in ihrer Annahme, Eilerlass Nr. 13 sei endgültig abgeschafft und damit auch die Klage des Ombudsmanns gegenstandslos. Eilerlass Nr. 14 zur Rücknahme des Erlasses Nr. 13 sei vom Parlament nämlich noch nicht verabschiedet worden, „rein technisch“ könne letzterer folglich sehr wohl noch verabschiedet werden und juristische Folgen haben, so Nicolae.