Bukarest (Mediafax/ADZ) - Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts (CCR), das einen Paragrafen im Verfahrensrecht für verfassungswidrig erklärt hat, beschäftigt die Justiz.
Dieser Artikel ging vom Prinzip der Opportunität eines Strafverfahrens aus, das in mehreren europäischen Ländern angewendet wird, und sah vor, dass der Staatsanwalt je nach der Art und den Umständen der Straftat auf eine Strafverfolgung verzichten kann.
Das Verfassungsgericht betont nun, dass das Recht zu urteilen allein einem Gericht zusteht. Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu äußerte dazu, dass der betreffende Artikel von der Staatsanwaltschaft in Tausenden Fällen angewendet wurde und das jetzt auf die Gerichte noch mehr Arbeit zukommt.