Aufschlagdeckel für Lebensmittel in Kraft

Notverordnung gilt für 14 Produkte

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Bukarest (ADZ) – Ab dieser Woche und für die nächsten drei Monate werden über die gesamte Lieferkette die Handelsaufschläge für mehrere besonders nachgefragte Lebensmittel begrenzt. Verarbeitungsbetriebe, Vertriebsunternehmen und Einzelhändler dürfen nach einer gerade in Kraft getretenen Notverordnung der Regierung Aufschläge von maximal 20 bis 25 Prozent berechnen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Geldstrafen von bis zu zwei Millionen Lei. Die Anwendung ist beschränkt auf eine klare Produktpalette: einfaches Weißbrot bis 500 Gramm, Molkereiprodukte (Kuhmilch mit 1,5 Prozent Fettgehalt ohne UHT-Behandlung und Joghurt mit 3,5 Prozent Fettgehalt), Eier der Größe M, Sonnenblumenöl, Mehl, Zucker, Maismehl, aber auch Saisonobst- und Gemüse wie Äpfel, Melonen, Pflaumen und Trauben, bzw. Tomaten, Gurken, Zwiebeln, Karotten, Paprika, Bohnen und Weißkartoffeln.

Die Regierung, die es auf eine Verbilligung dieser Lebensmittel abgesehen hat, will in den drei Monaten Laufzeit Erkenntnisse über die Wirkung der Vorschrift sammeln. Aufgepasst wird vor allem auf mögliche Lieferengpässe, die beispielsweise im Nachbarland Ungarn nach solchen Maßnahmen aufgetreten waren.