Bukarest (ADZ) - Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll vereinfacht und die (unbegründete) Anfechtung abgeschlossener Ausschreibungen erschwert werden. Diesbezüglich hat die Regierung am Donnerstag eine Eilverordnung erlassen, entsprechend der eine Kaution von zwei Prozent des Vertragswertes hinterlegt werden muss, wenn gegen ein beendetes Vergabeverfahren aus öffentlicher Hand Beschwerde eingelegt wird. Mit der Überprüfung der Auftragsvergabe wird Finanzminister Eugen Teodorovici zufolge zukünftig nur der Rechnungshof beauftragen; bisher war teilweise auch die Landesbehörde für Auftragsvergabe aus öffentlicher Hand (ANAP) zuständig.