Bukarest (ADZ) - Oberstaatsanwalt Augustin Lazăr hat am Dienstag auf die Forderung von Justizminister Tudorel Toader (parteilos, der ALDE nahestehend) reagiert, Akten freizugeben, die eine Zusammenarbeit seiner Behörde mit dem Inlandsgeheimdienst (SRI) dokumentieren. Die Generalstaatsanwaltschaft werde diese Forderung zunächst einer Analyse unterziehen; anschließend wolle man eine Entscheidung treffen.
„Die Freigabe ist eine bedeutende Entscheidung, und diese wird nach einer eingehenden Analyse dieses Problems getroffen. Wie in anderen Fällen wird die Generalstaatsanwaltschaft auch hier die Rechtmäßigkeit prüfen“, so Lazăr in einer Erklärung vor dem Sitz des Obersten Magistraturrats (CSM), des Selbstverwaltungsorgans der Justiz. Man müsse feststellen, ob für eine Freigabe die rechtliche Grundlage bestehe, unterstrich der Chefankläger.
In den vergangenen Tagen hatten Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă (PSD) und Justizminister Toader auf die Offenlegung eventueller Abkommen zwischen dem SRI und „anderen Behörden“ gedrängt. Dabei verwiesen sie auf Bestimmungen, laut denen Verschlusssachen nicht der Vertuschung von Gesetzesübertretungen dienen dürften.