Bukarest/Bistritz (ADZ) – Der Bistritzer AUR-Abgeordnete Tiberiu Boșutar muss wegen Verhetzung vor Gericht – die Generalstaatsanwaltschaft hat nämlich Anklage gegen ihn wegen wiederholter Anstiftung zu Gewalttaten erhoben. Dem rechtspopulistischen Parlamentarier wird zur Last gelegt, Dezember 2024 gleich nach der vom Verfassungsgericht (VG) annullierten ersten Runde der Präsidentenwahl seine Anhänger in Live-Chats auf einer Social Media-Plattform zu gewaltsamen Protesten aufgerufen zu haben – die Sitze von Behörden und Institutionen gehörten „in die Luft gejagt“, hatte Boșutar in einer vor dem Sitz der Bistritzer Präfektur erfolgten Live-Übertragung gefordert. Laut Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft beeinträchtigte der AUR-Parlamentarier damit die öffentliche Ruhe und Ordnung – die Lage in Bistritz sei infolge seiner Anstiftung zu Gewalttaten zeitweilig „angespannt“ gewesen. Freie Meinungsäußerung sei zwar ein fundamentales Grundrecht, das jedoch keineswegs schrankenlos gelte, stellten die Dezernenten in ihrer Anklageschrift des Weiteren klar.
Der Prozess gegen den ultrarechten Abgeordneten ist beim Obersten Gerichts- und Kassationshof (OGH) anhängig.





