Bukarest (ADZ) – Die Regierung gibt vor dem Widerstand der Bürgermeister nach und hebt den Ausgabenstopp für Städte und Gemeinden offenbar teilweise auf. Künftig sollen Kommunen demnach wieder Geld für Feste und Kulturveranstaltungen ausgeben dürfen. Die neue Ausnahmeregel gilt für alle gesetzlichen Feiertage, thematischen Feste sowie für die offiziellen Stadt- und Gemeindetage. Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen auch Projekte zugelassen werden, die aus Spenden, Sponsoring oder aus der Verwertung eingezogener Güter getragen werden.
Aufatmen können auch kulturelle und künstlerische Einrichtungen. Museen, Theater, Kulturhäuser und Bibliotheken, die weiterhin Projekte, Publikationen und Restaurierungen alter Bauobjekte finanzieren dürfen.
Neben Kultur und Festen sind auch Krankenhäuser von den Kürzungen befreit. Öffentliche Gesundheitseinrichtungen dürfen ihre Ausgaben für Dienstleistungen, Reparaturen, Beratungen oder Forschung uneingeschränkt weiterführen. Ebenfalls ohne Begrenzung bleiben die Mittel für Sozialhilfeleistungen. Darüber hinaus werden Ausgaben für die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten mit nationaler oder europäischer Förderung nicht mehr eingeschränkt.





