Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) Rumäniens hat am Mittwoch die jüngst vom Parlamentsplenum verabschiedeten Satzungsänderungen mit breiter Mehrheit abgewiesen. Laut VG-Urteil verstoßen die Satzungsänderungen in gleich zwei Paragrafen gegen das Grundgesetz: Zum einen in puncto Fristverlängerung von 15 auf 45 Tage, die sich die Parlamentsabgeordneten bezüglich ihrer Einspruchsfrist bei Befunden der Integritätsbehörde ANI über Interessens-, Integritäts- oder Kompatibilitätsprobleme einräumten; zum zweiten in puncto Verzögerung des Rücktritts von Volksvertretern, die als unvereinbar mit ihrem Amt befunden worden sind. Das umstrittene Gesetz kehrt nun in die Legislative zurück, wo es mit dem VG-Urteil in Einklang gebracht werden muss.
Die Mitte Februar verabschiedeten Satzungsänderungen waren von den oppositionellen Liberaldemokraten sowie der „Partei des Volkes – Dan Diaconescu“ beim Verfassungsgerichtshof angefochten worden. Der Online-Zeitung „Gândul“ erklärte ein nicht namentlich genannter Verfassungsrichter, dass die Volksvertreter anhand der beiden Paragrafen eindeutig über den restlichen Bürgern des Landes gestanden hätten, was gegen Art. 16 des Grundgesetzes verstoße.
Dieser verankere, dass „vor dem Gesetz und den Behörden alle Bürger ausnahmslos gleich sind“. Das Grundgesetz verbiete folglich derartige Privilegien und Diskriminierungen, so der Verfassungsrichter.