Bukarest (ADZ) – Die Rechtsausschüsse des Ober- und Unterhauses haben am Mittwoch den Anwärter der bürgerlichen Koalition auf das Amt des Ombudsmanns für Bürgerrechte, der vom UDMR aufgestellte Rechtswissenschaftler und frühere Staatsanwalt Gyula Fábián, abgesegnet. Die oppositionelle PSD forderte daraufhin die Mehrheit auf, mit der Parlamentsabstimmung über Fábiáns Ernennung so lange zu warten, bis das Verfassungsgericht ein Urteil in der Causa der Abberufung seiner Amtsvorgängerin Renate Weber gefällt habe. Gegen besagtes Abberufungsverfahren hatte die PSD bekanntlich Verfassungsbeschwerde eingelegt, zudem hat inzwischen auch die Venedig-Kommission die Parlamentsleitung um Erläuterungen in puncto einschlägiger Rechtsgrundlage ersucht.
Der Präsident der Abgeordnetenkammer, Ludovic Orban (PNL), teilte schließlich am Donnerstag mit, dass die Parlamentsleitung beschlossen habe, die Abstimmung über die Ernennung des neuen Ombudsmanns nicht für kommenden Montag anzusetzen, sondern sie erst nach dem Urteilsspruch der Verfassungshüter steigen zu lassen, da letztere bereits in wenigen Tagen, nämlich am 29. Juni, in der Angelegenheit befinden wollen.