Bukarest (Mediafax/ADZ) - Eine neue Verordnung zur Geldwäschebekämpfung soll Bargeldtransaktionen zwischen Firmen und an physische Personen von derzeit 10.000 Lei pro Tag auf 2000 Lei einschränken. Dies gilt auch für autorisierte physische Personen, Einzel- und Familienunternehmen, Freiberufler und Vereine. Die Beschränkung betrifft auch Bargeldzahlungen und -einnahmen für Warenlieferungen, Dienstleistungen, Dividenden, Abtretungen von Forderungen und Rückzahlung von Krediten und Finanzierungen. Für Zahlungen zwischen physischen Personen soll eine Obergrenze von 10.000 Lei eingeführt werden. Zuwiderhandelnde werden mit bis zu 20 Prozent der ausgezahlten oder einkassierten Summe, nicht jedoch unter 100 Lei, bestraft.