Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch die Beanstandung geprüft, die 54 Abgeordnete der PDL-Fraktion gegen das Haushaltsgesetz 2013 eingebracht hatten. Es hatte sich vor allem um parlamentarische Prozedurfragen gehandelt. Diese Argumente wurden abgewiesen und das Staatshaushaltsgesetz 2013 für verfassungsgemäß erklärt.
Die Entscheidung wurde einstimmig gefasst, sie wird im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist endgültig und allgemein verpflichtend, sie wird dem Präsidenten Rumäniens, den Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern und dem Premierminister mitgeteilt. Das Staatshaushaltsgesetz kann somit dem Präsidenten zur Gegenzeichnung vorgelegt werden.