Bukarest (ADZ) - Mit dem neuen Jahr treten mehrere bedeutende Steuergesetzesänderungen in Kraft. Die meisten Bürger werden von der fast vollständigen Übertragung der Sozialabgaben vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer direkt betroffen.
Vom Bruttolohn ist der Angestellte künftig 25 Prozent als Beitrag für die Rentenversicherung (CAS) und 10 Prozent für die Krankenversicherung (CASS) schuldig; die Beiträge werden allerdings vom Arbeitgeber automatisch an den Staat abgeführt. Zusätzlich zum Bruttolohn hat der Arbeitgeber noch einen sogenannten Arbeitsversicherungsbeitrag, der 2,25 Prozent des Bruttolohns entspricht und Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle, Krankenurlaub und weiteres abdecken soll, zu bezahlen.
Um die Beibehaltung der Nettolohnhöhe bei fast unveränderten gesamten Arbeitskosten für den Arbeitgeber zu ermöglichen, wurde die Einkommenssteuer von 16 auf 10 Prozent gesenkt. Allerdings gibt es keine Verpflichtung für Arbeitgeber, die Bruttolöhne entsprechend anzupassen – mit Ausnahme derjenigen, die ohnehin lediglich den Mindestlohn zahlen. Der Mindestbruttolohn steigt von 1450 Lei auf 1900 Lei, netto wird dies einem Anstieg um etwa 100 Lei auf 1160 Lei entsprechen.