Bedingter Verzicht auf zweite Rentensäule möglich

Bukarest (ADZ) - Die zweite Rentensäule ist für Personen, die wenigstens fünf Jahre lang Beiträge an eine der entsprechenden privat verwalteten Rentenkassen eingezahlt haben, nicht mehr verpflichtend. Entsprechend einer am Dienstag in Kraft getretenen Rechtsnorm der Finanzüberwachungsbehörde ASF können Beitragszahler beantragen, dass in Zukunft der gesamte Rentenbeitrag in der öffentlichen Rentenkasse bleibt und nichts mehr für privat verwaltete Rentenfonds abgezweigt wird. Die bisher angesammelte Summe kann jedoch nicht verlagert werden, sondern bleibt voraussichtlich bis zur Rentenauszahlung in der Verwaltung der privaten Fonds.