Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Piloturteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, das von vier ehemaligen Haftinsassen angerufen worden war, sieht im vorliegenden Fall vor, dass der rumänische Staat diesen 16.000 Euro Entschädigung zahlen muss, da ihre Haftbedingungen gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte verstoßen haben. Der Staat muss auch 1850 Euro Gerichtskosten begleichen. Der zweite Teil des Urteils bezieht sich darauf, dass Rumänien innerhalb von sechs Monaten ein Programm ausarbeiten muss, das zu einer entschiedenen Verbesserung der Bedingungen in den Haftanstalten führen soll. Für diese Periode sind einschlägige Prozesse gegen den rumänischen Staat ausgesetzt. Eine Strafe von 80 Millionen Euro pro Jahr, die Rumänien zahlen müsse und mit der die frühere Justizministerin Raluca Prun˛ stets gedroht hatte, kommt in dem Urteil nicht vor. Allerdings wird auch kein Begnadigungsgesetz als mögliche Lösung angeführt. Premier Sorin Grindeanu verlautete, dass die Regierung das geforderte Programm ausarbeiten werde, aber gleichzeitig wolle man auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen durchführen. Geplant sind eine bessere Gesetzgebung, die Aufstockung des Wachpersonals sowie der Bau von neuen Haftanstalten. Zur Durchführung des Programms werden mehrere Jahre nötig sein.