Behinderte Vorrang bei Immobilienrückerstattung

Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag als erste Parlamentskammer einen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass Schwerbehinderte sowie Personen, die eine Invalidenrente ersten Grades beziehen, bei der Lösung von Fällen in den Verfahren zur Rückgabe von während des kommunistischen Regimes unrechtmäßig angeeignetem Eigentum Vorrang haben sollen. Von den Änderungen zum Gesetz 165/2013 sollen auch Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben, profitieren. 

Der Rückerstattungsprozess sei in Rumänien „bei Weitem nicht beendet“, erklärten die Projektinitiatoren seitens PNL, UDMR, PSD und der Minderheitenfraktion und begründen ihren Ansatz auch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2010, als Rumänien für die übermäßige Bürokratie und den schwerfälligen Entscheidungsweg bei Rückerstattungen sanktioniert wurde.

Das Gesetzesprojekt soll nun von der Abgeordnetenkammer als Entscheidungskammer im Eilverfahren verabschiedet werden.