Bukarest (ADZ) – Schon seit 2013 planen die Behörden die Einführung eines elektronischen Personalausweises, der biometrische Daten des Ausweisinhabers – darunter ein digitales Foto sowie, auf Wunsch, dessen digitale Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift – beinhaltet bzw. auf dem Chip des Ausweises speichert. Diese Tage hat das Innenministerium nun einen neuen Anlauf zu seiner Einführung genommen und seine einschlägige Gesetzesvorlage der öffentlichen Debatte unterbreitet.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung des neuen Personalausweises, dessen Größe auf die einer Scheckkarte schrumpft, ab 2018 vor; Gegner des elektronischen Personalausweises sollen jedoch auch weiterhin die „klassische“ bzw. chiplose Karte beantragen können, während Inhaber, die ihre alten Ausweise nicht eintauschen möchten, diese bis zum gültigen Ablaufdatum nutzen können. Laut Plänen des Innenministeriums könnte der biometrische Personalausweis künftig auch die Rolle der elektronischen Gesundheitskarte übernehmen; darüber hinaus erleichtert er dank seiner Vielzahl an Funktionen und Einsatzmöglichkeiten seinem Halter den Zugang zu Behörden und Dienstleistern.