Bei Gesetzesübertretung Verlust der Akkreditierung

Gesetzesinitiative des DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganţ

Hermannstadt (ADZ) - Einen Novellierungsantrag zum Bildungsgesetz (Gesetz Nr. 1 vom 5. Januar 2011) haben drei Mitglieder der Fraktion der nationalen Minderheiten am Montag im Parlament eingereicht. Es handelt sich um einen Zusatz zu Artikel 125, worin verankert werden soll, dass Hochschuleinrichtungen, die Diplome ausgestellt und sich dabei der durch einen endgültigen Gerichtsbeschluss festgestellten Gesetzesübertretung schuldig gemacht haben, ihre Akkreditierung in der betreffenden Fachausrichtung verlieren.

Die Idee hatte der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ, unterzeichnet wurde der Novellierungsantrag desgleichen vom Fraktionsvorsitzenden Varujan Pambuccian sowie von Dragoş Zisopol, dem Vertreter der Griechen. Als Motivation für diesen Antrag wird angegeben, dass sich in letzter Zeit die Fälle häufen, in denen Hochschulen unter Missachtung des Gesetzes Abgangszeugnisse ausstellen. Laut derzeitig gültiger Gesetzgebung können hierfür bloß gegen Personen administrative oder strafrechtliche Maßnahmen getroffen werden. Die Initiatoren des Antrags sind der Ansicht, dass es einer Bestrafung der Institutionen bedarf, wenn Diplome durch Gesetzesübertretung ausgestellt werden. 

In der neuen Legislative, d. h. seit dem 19. Dezember 2012, hat MP Ganţ bereits fünf Fragen und Interpellationen an Regierungsmitglieder gerichtet und sechs Wortmeldungen gehabt.