Bukarest (ADZ) – Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag als entscheidendes Forum das Gesetzesprojekt zum Schutz des gefährdeten Verbrauchers im Hinblick auf die Versorgung mit Gas und elektrischer Energie verabschiedet, welches ab dem 1. November 2021 in Kraft treten soll. Somit werden benachteiligte Personen, also Niedrigverdiener oder von Energiequellen isolierte Personen, „Sozialschutzmaßnahmen und zusätzliche Leistungen zwecks Deckung der energetischen Grundbedürfnisse“ erhalten. Verbraucher mit einem Monatseinkommen von bis zu 810 Lei pro Familienmitglied bzw. bis zu 1450 Lei bei Alleinstehenden können sich hierfür an ihr Bürgermeisteramt wenden, um zur Begleichung der Gas- oder Stromrechnung, beim Ankauf von energieeffizienten Heiz-, Kühl-, Warmwassergeräten oder zur Beleuchtung, zwecks Verbesserung der Energieeffizienz der Wohnung Unterstützung zu erhalten, erklärte Arbeitsministerin Raluca Turcan (PNL). Das Gesetz ermöglicht entweder eine zeitlich begrenzte Beihilfe oder einen Zuschuss für die gesamte Bezugsdauer von Energieleistungen, erklärte Turcan, wobei sich der Wert der Beihilfe auf bis zu 600 Lei für Rentner mit Mindesteinkommen belaufen könne.