Bescheid über Rückgabe von kirchlichen Immobilien

Vier Anträgen der Evangelischen Kirche stattgegeben

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Sonderkommission der Nationalen Behörde für Rückgabe von während des Kommunismus enteignetem Eigentum, die sich mit der Restitution von Immobilien an Glaubensgemeinschaften und Körperschaften der ethnischen Minderheiten beschäftigt, hat Dienstag mehrere Beschlüsse bekannt gegeben.

Zu den acht positiv beschiedenen Anträgen, wo die Rückgabe in natura erfolgt, gehören auch vier der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien, und zwar zwei der Kirchengemeinde in Brenndorf/Bod im Kreis Kronstadt/Braşov, einer der Kirchengemeinde Keisd/Saschiz im Kreis Mureş und ein weiterer seitens des Landeskonsistoriums in Hermannstadt/Sibiu. Weitere genehmigte Restitutionen betreffen orthodoxe Pfarreien in Konstanza/Constan]a und Galaţi sowie die reformierten Kirchengemeinden in Salzburg/Ocna Sibiului im Kreis Hermannstadt und in Malnaş im Kreis Covasna. Bei vier Restitutionsanträgen wurde die Entscheidung vertagt.

Es handelt sich um Unterrichts- oder Kultureinrichtungen, bei denen sich der Eigentümer laut Gesetz verpflichten muss, die gegenwärtige Bestimmung des Gebäudes weitere zehn Jahre beizubehalten. In 23 Fällen wurden Entschädigungen vorgeschlagen. Weitere 37 Anträge wurden abgewiesen. Hinsichtlich der von Minderheitenorganisationen geforderten Rückgaben wurde bei vier Anträgen für Entschädigungen entschieden, während 20 Ansuchen abgewiesen wurden.