Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichtshof (OG) hat am Montag einem Einspruch der Führung des Bukaresters Berufungsgerichts (CAB) bezüglich dem Versammlungsrecht stattgegeben. Entsprechend dem OG-Entscheid müssen Demonstrationen, welche auf Plätzen oder öffentlichen Wegen (Straßen sowie Gehwege), die sich in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen wichtiger juristischer Personen (öffentliche oder private) befinden, ebenfalls im Voraus angemeldet werden. Laut Artikel 3 des Versammlungsgesetzes 60/1991 müssen Versammlungen „außerhalb oder innerhalb“ oben genannter Institutionen nicht angekündigt werden – dies stellt eine Ausnahme zur allgemeinen Anmeldepflicht öffentlicher Zusammenkünfte dar. Ob öffentliche Wege zum Außenbereich wichtiger Einrichtungen gehören oder nicht wurde laut CAB bisher von Gerichten unterschiedlich ausgelegt, weswegen im Juli das Oberste Gericht angerufen wurde.
Stimmen aus der Zivilgesellschaft weisen drauf hin, dass nicht jede Demonstration – wie im Gesetz vorgesehen – drei Tage im Voraus angekündigt werden kann. Nach dem OG-Beschluss dürften Strafmaßnahmen leichter verhängt werden, wodurch die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werde.