Bukarest (Mediafax/ADZ) - Zehn EU-Mitglieder, Norwegen und die Schweiz schränken derzeit den Zugang für Rumänen zum Arbeitsmarkt ein. Freizügigkeit gilt zwar als EU-Recht, doch besteht für die alten Mitglieder die Möglichkeit einer übergangsweisen Einschränkung gegenüber den neuen. Diese ist auf sieben Jahre limitiert und läuft für Rumänien spätestens am 1. Januar 2014 ab. Am 31. Dezember 2011 müssen sich die Länder entscheiden, ob sie an den Einschränkungen festhalten. Dies gilt für Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Malta, Großbritannien, die Niederlande, Spanien, Portugal, Ungarn und Griechenland. Letztere vier hatten die Einschränkung bereits aufgehoben, aus wirtschaftlichen Gründen jedoch wieder eingeführt.