Bestimmungen zur Anwendung des Hundegesetzes

Bukarest (Mediafax/ADZ) - In der Regierungssitzung vom Mittwoch wurden die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes Nr. 258/2013 für Straßenhunde angenommen. Diese regeln die Mindestanforderungen an Tierheime zur Aufnahme von Hunden und die Pflichten der beteiligten Dienstleister. Adoptionen und Rückerstattungen der Hunde sind zu fördern und erfolgen, wie die Kooperation mit Tierschutzorganisationen und Serviceleistern zu Kastration, Impfung, Einschläferung und Kadaverbeseitigung, nach festgelegten Bedingungen. Das am 10. September angenommene Gesetz erlaubt außerdem das Einschläfern von Hunden, sofern diese nicht innerhalb von 14 Tagen adoptiert oder rückerstattet werden. Spätestens ab 1. März 2014 müssen alle Hunde mit Besitzer gemeldet sein.