Bukarest (ADZ) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichts (VG), Augustin Zegrean, hat den von Justizminister Tudorel Toader am Wochenende angekündigten Regierungserlass betreffend die Revision oder Widerrufung rechtskräftiger Urteile der Strafsenate des Obersten Gerichts als „Büchse der Pandora“ bezeichnet, die, „einmal geöffnet“, nur noch „schwerlich wieder geschlossen“ werden könne. Die aktuelle Regierung scheine offenkundig „bemüht, nicht den Dieb zu bestrafen, sondern den, der ihn fängt“, sagte Zegrean am Montag.
Auch Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr stellte in einem seiner seltenen Interviews klar, dass rechtskräftige Urteile, „wie schon der Terminus es besagt, rechtskräftigen Charakter haben – mit anderen Worten sind sie geltendem Recht gleichzustellen“. Daran dürfe nicht leichtfertig gerüttelt werden und schon gar nicht in einem Mitgliedstaat der EU, in der „Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung Grundwerte“ seien. Lazăr hob zudem hervor, dass Urteile des Verfassungsgerichts ausschließlich in die Zukunft wirkenden Charakter haben und nie rückwirkend angewendet werden können – „schon gar nicht im Strafrecht“.