Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat mit 219 Stimmen dafür, einer Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen den Regierungserlass 124/2011 gebilligt, der vorsieht, das Betreuungsgeld, das die Eltern für das Großziehen eines Kindes bis zu zwei Jahren erhalten, wieder auf 85 Prozent des Gehalts des betreuenden Elternteils zu erhöhen. Mitte 2010 war es auf 75 Prozent des Nettolohns reduziert worden.
Das Gesetz kann, wenn es vom Staatspräsidenten unterzeichnet wird, ab 1. Oktober angewendet werden. Es handelt sich um Summen zwischen 1200 und 3400 Lei. Wie Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu mitteilte, konnten die notwendigen Summen vorgesehen werden.