Betriebseinstellung bei Corona-Verstößen

Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis hat am Montag das Gesetz ausgefertigt, demzufolge Unternehmen, die wiederholt gegen die Pandemiebegrenzungsmaßnahmen verstoßen, zeitweilig ihre Tätigkeit einstellen müssen. Somit dürfen Ordnungshüter bei einer zweiten Kontrolle binnen 15 Tagen nach dem ersten Corona-Verstoß eine 30-tägige Tätigkeitsunterbrechung am jeweiligen Standort anordnen. 

Das Gesetz wurde bereits am 16. November von der Unterkammer als Entscheidungsträger verabschiedet.