Bukarest (ADZ) - Die Presse hatte Zugang zu dem Gespräch, das Präsident Traian Bãsescu mit den beiden Vorsitzenden des USL, Victor Ponta und Crin Antonescu, geführt hat. Außer gegenseitigen Kränkungen scheint dabei nichts herausgekommen zu sein.
Zur administrativen Neueinteilung des Landes in acht riesige Verwaltungskreise kam von den beiden Oppositionspolitikern ein entschiedenes Nein. Der Vorschlag aber, den die beiden gemacht haben, eine Technokratenregierung einzusetzen, die bis zum 30. November vorgezogene Wahlen vorbereiten soll, stieß auf die entschiedene Ablehnung durch den Präsidenten: Ponta und Antonescu seien „unreif und verantwortungslos“, sie wollten bloß Unruhe schaffen, sagte er.
Nach der Beratung mit den Formationen der Regierungskoalition – PDL, UDMR, Vertreter der anderen Minderheiten – kamen Erklärungen von Emil Boc und Traian Bãsescu, vom Ungarnverband wurde kein einziges Wort gesagt. Bãsescu hob hervor, dass der Ungarnverband und die anderen Minderheiten unterschiedlicher Meinung zu PDL und UNPR in der Frage der administrativen Neueinteilung des Landes sind.
Bis Montag soll weiter verhandelt werden, über den Vorschlag der PDL zur Schaffung von acht Verwaltungskreisen und den Vorschlag des UDMR, der 16 derartige Einheiten vorsieht. Emil Boc sagte, dass man alle Varianten prüfen werde. Präsident Traian Bãsescu äußerte vor der Presse seine Meinung, dass jede der zur Diskussion stehenden Varianten besser sei als die gegenwärtige Einteilung des Landes in 41 Verwaltungskreise. Daraus schließen Kommentatoren, dass die beiden Regierungspartner sich irgendwo in der Mitte treffen könnten. Traian Bãsescu machte auch die Bemerkung, dass rumänische Politiker nicht „nationalistischer“ sein müssten als nötig, man könne ruhig auch den Ungarn etwas gönnen. Ansonsten wolle niemand die Identität der nationalen Minderheiten angreifen.
Was die Verfassungsänderung betrifft, erklärte Traian Bãsescu, dass er sich mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts auseinandergesetzt habe. Er bestehe jedoch nach wie vor darauf, dass die Verfassung die Möglichkeit vorsieht, dass gesetzwidrig erworbenes Vermögen konfisziert werden kann. Das Eigentum müsse geschützt werden, die Diebe jedoch nicht. Der Entwurf zur Verfassungsänderung soll jetzt ans Parlament gehen.