Blauzungenkrankheit: Viehexporte in EU-Länder eingeschränkt

Bukarest (ADZ) – Laut Bestimmung der Nationalen Behörde für Veterinärhygiene und Lebensmittelsicherheit (ANSVSA) dürfen wegen der Blauzungenkrankheit keine lebenden Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) mehr an EU-Mitgliedsstaaten verkauft werden, mit Ausnahme von Tieren, die zur sofortigen Schlachtung bestimmt sind. Dies fordert die europäische Gesetzgebung. Keine Einschränkungen gibt es in Bezug auf Fleisch und andere tierische Produkte. Nicht eingeschränkt sind außerdem Lebendviehexporte in Länder, die keine entsprechenden Auflagen haben. Auch der Binnenviehmarkt ist keinen Einschränkungen unterworfen.