Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Oberste Gericht hat Mittwoch auf Ansuchen des Appellationsgerichts Temeswar in einer Rechtssache geurteilt und befunden, dass ein landwirtschaftlicher oder Forsttraktor nicht mit einem Automobil gleichgestellt werden kann und dass es also laut Strafgesetzbuch keine Straftat darstelle, wenn ein solches Fahrzeug mit einem Fahrer ohne Führerschein auf einer öffentlichen Straße verkehrt. Andererseits hatte das Verfassungsgericht erst kürzlich befunden, dass ein Traktorfahrer ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen eine erhöhte soziale Gefahr bilde. Rechtsexperten meinen, dass die Sache durch eine „Berufung im Interesse des Gesetzes“ geklärt werden kann.
Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Oberste Gericht hat Mittwoch auf Ansuchen des Appellationsgerichts Temeswar in einer Rechtssache geurteilt und befunden, dass ein landwirtschaftlicher oder Forsttraktor nicht mit einem Automobil gleichgestellt werden kann und dass es also laut Strafgesetzbuch keine Straftat darstelle, wenn ein solches Fahrzeug mit einem Fahrer ohne Führerschein auf einer öffentlichen Straße verkehrt.
Andererseits hatte das Verfassungsgericht erst kürzlich befunden, dass ein Traktorfahrer ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen eine erhöhte soziale Gefahr bilde. Rechtsexperten meinen, dass die Sache durch eine „Berufung im Interesse des Gesetzes“ geklärt werden kann.