Bukarest (ADZ) - Der Fehlbetrag im rumänischen Staatshaushalt kann in diesem Jahr 2,76 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erreichen, für 2020 beträgt die Deckelung minus 2,33 BIP-Prozent. Die Regierung hat am Dienstag das einschlägige Gesetz bezüglich der Obergrenze für das Budgetdefizit per Dringlichkeitsverordnung (DVO) geändert. Davor war das Gesetz, welches Mitte Februar kurz vor Verabschiedung des Staatshaushaltes durch das Parlament geändert wurde, um eine Erhöhung des Kindergeldes zu ermöglichen, nach einer Beschwerde von Präsident Klaus Johannis als verfassungswidrig eingestuft worden.
Für Mittwochnachmittag war eine gemeinsame Sitzung der beiden Parlamentskammern anberaumt, um das Budget für 2019 nochmals zu prüfen. Das Haushaltsgesetz für das laufende Jahr hat der Staatschef zur Überarbeitung an das Parlament zurückgeschickt, nachdem es vergangene Woche vom Verfassungsgericht als verfassungskonform eingestuft worden war.
Der PSD-Vorsitzende Liviu Dragnea hat Anfang dieser Woche erklärt, dass der Haushalt 2019 nicht verändert werde. Ein zweites Mal kann der Präsident das Gesetz nicht ans Parlament zurückschicken.