Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag eine erste Stellungnahme zu den Entscheidungen bezüglich der Verfassungsbeschwerde zum Gesetz, welches seit Mai dieses Jahres die Bürgschaften für Kredite neu regelt, bekanntgegeben. Aus der Pressemitteilung geht hervor, dass, sofern in einer Auseinandersetzung zwischen Bank und Kunden um einen Immobilienkredit keine Lösung gefunden wird, ein Gericht beurteilen muss, ob der abgeschlossene Vertrag aufgrund einer unvorhergesehenen Veränderung für den Schuldner übermäßig belastend geworden ist. Bisher war im Gesetz vorgesehen, dass der Kreditnehmer in letzter Instanz die Immobilie der Bank einfach abgeben konnte und die Schulden abgeschrieben wurden. Weiter stellt das Verfassungsgericht klar, dass ein Teilsatz bezüglich des „Wertverfalls einer Immobilie“ aus dem Gesetz als verfassungswidrig gestrichen werden muss, da es sich in den Streitfällen um Kreditverträge an und für sich handelt. Aufgrund dieser Feststellung haben Teile der rumänischen Presse das Gesetz als „teilweise verfassungswidrig“ beschrieben. Die Pressemitteilung wurde bisher unterschiedlich bewertet, manche Kommentatoren sahen das Gesetz seiner wichtigsten Effekte beschnitten, andere waren der Meinung, es könne jetzt erst richtig greifen. Weitere Klarheit sollte die Veröffentlichung der genaueren Argumentation zum Beschluss schaffen.