Bukarest (ADZ) - Der rumänische Senat lehnte es am Dienstag ab, ein rechtskräftiges Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu vollstrecken und den Ausschluss ihres liberalen Kollegen Mircea Diaconu abzusegnen. Bei Diaconu hatte der OGH die Anklage der Integritätsbehörde ANI über einen bestehenden Interessenskonflikt bestätigt, da er bei seinem Amtsantritt nicht auf seinen Posten als Intendant eines Bukares-ter Theaters verzichtet hatte, wo er zudem Vetternwirtschaft betrieb. Diaconu bleibt nun bis Ende der Legislaturperiode im Oberhaus und wird trotz seiner Unvereinbarkeit in den Genuss einer Senatorenrente kommen.
Der Beschluss des Parlaments, sich über ein rechtskräftiges Urteil hinwegzusetzen, ist präzedenzlos in der rumänischen Nachwendezeit. Er untergrabe die Rechtsstaatlichkeit im Land, sagte ANI-Chef Horia Georgescu, dessen Behörde sich nun an das Verfassungsgericht wegen eines „verfassungsmäßigen Konflikts zwischen Grundinstitutionen des Staates“ wenden will.
Der Abgang von für unvereinbar befundenen Parlamentsmitgliedern ist eine der 11 Auflagen der EU-Kommission an Premier Ponta nach der Staatskrise vom Sommer. Brüssels Rüge erfolgte prompt: Die EU-Kommission bedauere den Beschluss des Parlaments zutiefst. Für die Rechtsstaatlichkeit im Land sei es ausschlaggebend, dass rechtskräftige Urteile vollstreckt werden, mahnte Kommissionssprecher Mark Grey.