Bukarest (ADZ/Mediafax) - Die rumänische Regierung hat bei der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einen neuen Befund in der Causa der Gründung der Pfarrer-Gewerkschaft „Der gute Hirte“ beantragt, nachdem ein Richtergremium des EGMR im Januar in erster Instanz die Schaffung der Gewerkschaft für rechtens befunden hatte. Gegen die Arbeitnehmerorganisation orthodoxer Geistlicher aus dem südrumänischen Oltenien läuft nämlich die Rumänisch-Orthodoxe Kirche Sturm, die darauf verweist, dass „Pfarrer kein Recht haben, sich parteipolitisch zu engagieren“.
Nach der EGMR-Entscheidung von Januar ersuchte die Patriarchie die Regierung in Bukarest, umgehend Rechtsmittel dagegen einzulegen – was dann auch Mitte Juli geschah, als die rumänische Exekutive auf einer Neuverhandlung bestand. Aus Sicht der Patriarchie der Rumänisch-Orthodoxen Kirche liegen geistlichen Berufen „Freiwilligkeit und heilige Berufung“ zugrunde, „Gläubigen zu dienen“ stehe in keinem Bezug mit den gesellschaftlich üblichen Arbeitsbeziehungen und sei mit diesen unvereinbar.