Causa „ICA“: Voiculescu lobt Fachkundigkeit der Instanz

Änderung der Einordnung seiner Straftat gefordert

Bukarest (ADZ) - Im Berufungsprozess der  Privatisierung des Instituts für Lebensmittelforschung (ICA) hat das Appellationsgericht Bukarest am Montag im Verlauf der ganztägigen Gerichtsverhandlung zehn der insgesamt zwölf Angeklagten angehört, einschließlich den erstinstanzlich zu fünf Jahren Haft verurteilten Dan Voiculescu.
Der umstrittene Unternehmer und Medienzar bestritt die ihm zur Last gelegte Straftat, während seine Anwälte die Änderung deren rechtlicher Einordnung von Geldwäsche auf Verschleierung forderten.

Sollten die Verteidiger damit Erfolg haben, geht der Angeklagte straffrei aus – den Medien erläuterte Staranwalt Gheorghe Mateuţ, dass „der Straftatbestand der Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte“ im neuen Strafgesetzbuch nicht enthalten ist, „wir haben es praktisch mit einer Beseitigung dieses Straftatbestands zu tun“. Mateuţ will zudem beim Obersten Gericht eine Vorverlegung der Verhandlung über die geforderte Standortverlegung erwirken.

Das Ansuchen um Standortverlegung mutet jedoch inzwischen recht bizarr an, da Voiculescu die Instanz des Appellationsgerichts am Dienstag über alle Maßen lobte. Die vorsitzende Richterin habe sich als hochkompetent und ihre Fragen als äußerst fachkundig erwiesen, so Voiculescu.

Die nächste Verhandlung wurde wegen der anstehenden Gerichtsferien auf den 4. August festgelegt.