Bukarest (ADZ) - Im Eklat um sein präzedenzloses Urteil, mit dem das Verfassungsgericht (VG) jüngst die Präsidentschaftsbewerbung der Extremistin Diana Șoșoacă (SOS) für ungültig befunden hatte, hat das Gremium nun am späten Montagabend endlich seine Begründung veröffentlicht: Nach Ansicht der VG-Mehrheit, die Șoșoacă aus dem Präsidentenrennen gezogen hatte, soll die Politikerin durch ihr „systemisches Verhalten“ und „ihre abgegebenen Statements“ unter Beweis gestellt haben, an den „Fundamenten des Staates, einschließlich Rumäniens EU- und NATO-Mitgliedschaft, rütteln und die verfassungsmäßige Ordnung des Landes ändern“ zu wollen. Inwiefern die mehrseitige Urteilsbegründung sowohl Öffentlichkeit als auch Verfassungsrechtler zufriedenstellen wird, bleibt abzuwarten.
Davor hatte der frühere VG-Präsident August Zegrean betont, dass es für das Gremium schwierig sein wird, sein umstrittenes Urteil zu begründen. Zwar seien Präsidentschaftsbewerbungen auch in der Vergangenheit abgelehnt worden – allerdings vom Zentralen Wahlbüro, wobei das anschließend angerufene VG bloß den Befund des Wahlbüros aufrecht erhalten habe. In diesem Fall habe das Wahlbüro jedoch Șoșoacăs Kandidatur zugelassen, die Mehrheit der VG-Richter danach indes befunden, dass diese Bewerbung nicht rechtens sei. Dem früheren VG-Präsidenten zufolge hätte ein derartiges VG-Urteil zwingend auf einer „vorausgehenden rechtskräftigen Verurteilung wegen Verfassungsverstößen“ beruhen müssen.
Das Wahlbüro befand derweil am Montag Șoșoacăs zweite, auf den letzten Drücker hinterlegte Präsidentschaftsbewerbung für unzulässig. Die 48-Jährige verabschiedet sich damit endgültig aus dem Präsidentenrennen, da sie von Rechts wegen nicht gegen ein VG-Urteil berufen kann.