Bukarest (ADZ) - Das Oberste Gericht hat am Montag beschlossen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, nachdem die rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilte und in Costa Rica abgetauchte frühere Entwicklungsministerin Elena Udrea eine Nichtigkeitsklage gegen ihr Urteil eingereicht hat. Da Udreas Nichtigkeitsklage auf einem Urteil des Verfassungsgerichts basiert, ersucht das Oberste Gericht nun den EuGH im Eilverfahren zu befinden, welches Recht in Fällen von Fördermittelbetrug Vorrang hat – EU-Recht oder nationales Recht bzw. der Befund eines Verfassungsgerichts. Udreas Verfahren wurde bis zum EuGH-Urteil ausgesetzt.