Bukarest (ADZ) – Am Samstag sind die neuen Regeln zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Kraft getreten, die das Nationale Komitee für Notfallsituationen (CNSU) am Mittwoch beschlossen und die Regierung am Donnerstag verabschiedet hat. Auch der Alarmzustand wurde mit 8. Januar um einen weiteren Monat verlängert. Seit Samstag ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im Freien verpflichtend, anerkannt sind nur noch chirurgische oder FFP2-Masken. Letztere filtern, sofern korrekt getragen, mindestens 94 Prozent der Aerosole aus.
Es gelten verschiedene Ausnahmen: Etwa für Kinder unter fünf Jahren oder Personen, die sich alleine im Büro befinden. Wenn eine Distanz von drei Metern eingehalten wird, gilt die Ausnahme auch für Fernsehaufzeichnungen, für Redner und Rednerinnen bei Veranstaltungen sowie Vertreter religiöser Konfessionen. Auch bei schwerer körperlicher Arbeit oder Sport muss keine Maske getragen werden. Symptomlose Infizierte müssen sich, sofern geimpft oder in den letzten 180 Tagen von Covid genesen, für 7 Tage isolieren, Ungeimpfte für 10 Tage. Die bisherigen Schutzmaßnahmen blieben weiterhin in Kraft.