Bukarest (ADZ) – Der Oberste Magistraturrat (CSM) hat das von der Gerichtsaufsicht eingeleitete Disziplinarverfahren gegen die ehemalige DNA-Oberstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi abgelehnt. Die Gerichtsaufsicht hatte Kövesi vorgeworfen, durch ihre Weigerung, vor einem Untersuchungsausschuss des Parlaments auszusagen, die Berufsehre und das Prestige der Justiz verletzt und gegen ein Urteil des Verfassungsgerichts verstoßen zu haben. Der Parlamentsausschuss untersucht die Präsidentschaftswahlen von 2009. Gegen die Entscheidung des CSM-Gremiums kann Revision beim Hohen Gerichts-und Kassationshofs eingelegt werden.